Holger Schäfer (Hamm): Digitales Benefit-Management zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
Holger Schäfer (Hamm): Mit einem digitalen Benefit-Management lassen sich Belohnungsangebote für gute Arbeit individuell gestalten
Kleine Belohnungen motivieren jeden Mitarbeiter, können aber schnell zu einem verwaltungstechnischen Problem werden, weiß CEO Holger Schäfer (Hamm). Das Prinzip des digitalen Benefit-Managements kann hier helfen, den Aufwand und die Kosten gering zu halten.
Als CEO kennt Holger Schäfer (Hamm) die Fülle von Zusatzleistungen, sogenannten Mitarbeiter-Benefits, die Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten. Neben dem motivierenden Effekt helfen Benefits dabei, gute Mitarbeiter langfristig zu binden und sich als attraktives Unternehmen vom Wettbewerb abheben. Gleichzeitig bedeutet ein funktionierendes Benefit-System aber auch einen nicht zu unterschätzen Aufwand an Verwaltung, Kosten und Einsatz von Ressourcen. Holger Schäfer beschreibt eine Möglichkeit, wie in unserer immer mehr digitalisierten Arbeitswelt eine Plattform für digitales Benefit-Management geschaffen werden kann, um das firmeninterne Mitarbeiter-Belohnungssystem einfach, flexibel und rechtskonform zu verwalten.
- Was versteht man unter einer digitalen Benefit-Management-Plattform?
- Welche Leistungen bietet eine digitale Benefit-Management-Plattform an?
- Wie funktioniert eine digitale Benefit-Management-Plattform?
- Welche Vorteile bietet die digitale Benefit-Management-Plattform Arbeitgebern und Arbeitnehmern?

WAS VERSTEHT MAN UNTER EINER DIGITALEN BENEFIT-MANAGEMENT-PLATTFORM?
WELCHE LEISTUNGEN BIETET EINE DIGITALE BENEFIT-MANAGEMENT-PLATTFORM AN?
Holger Schäfer rät zu einem umfassenden digitale Benefit-Management-Plattform, das in jedem Fall ein modulares System beinhalten sollte, in dem folgende Leistungen zur Auswahl stehen:
- 44-Euro-Sachbezug (ab 01.01.2022: 50-Euro-Sachbezug)
- Sachbezug zu persönlichen Anlässen
- Verpflegungszuschuss
- Job Goodies, wie zum Beispiel Obstkorb, Wasserspender, Fahrräder für die Mittagspause, bewegte Pausen
- Betreuungskostenzuschuss
- Fahrtkostenzuschuss
- Betriebliche Altersvorsorge
- Dienstrad
- Erholungsbeihilfe
- Internetkostenzuschuss
- Telefonkostenzuschuss
- Werbeflächenkostenzuschuss
- Sachleistungen § 37b EstG
Aus diesen Angeboten kann der Arbeitgeber sein individuelles Benefit-Konzept zusammenstellen. Dabei werden alle Leistungen digital und zentral erfasst und dargestellt, so dass auch rechtliche Anpassungen und neue Möglichkeiten sich einfach und schnell hinzufügen lassen, erklärt Holger Schäfer (Hamm).
